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   VGH Bayern, 21.09.2006 - 4 CE 06.2465   

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https://dejure.org/2006,45853
VGH Bayern, 21.09.2006 - 4 CE 06.2465 (https://dejure.org/2006,45853)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.09.2006 - 4 CE 06.2465 (https://dejure.org/2006,45853)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. September 2006 - 4 CE 06.2465 (https://dejure.org/2006,45853)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayVBl 2007, 439
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19

    Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger

    Dass ein Betroffener dadurch darauf Einfluss nehmen kann, wo er obdachlosenrechtlich unterzubringen ist, ist im Hinblick auf das in Art. 11 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Freizügigkeit grundsätzlich - bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs - hinzunehmen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.08.2019, a.a.O., v. 27.10.2017 - 4 CE 17.663 - BayVBl. 2018, 559 und v. 21.09.2006 - 4 CE 06.25465 - BayVBl. 2007, 439; SächsOVG, Beschl. v. 26.01.2016, a.a.O.; Schl.-Holst. VG, Beschl. v. 30.03.2017 - 3 B 42/17 - juris).
  • VG Würzburg, 09.01.2019 - W 5 S 18.1670

    Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme eines Nichtstörers

    Ein Anspruch des Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (vgl. BayVGH, B.v. 21.9.2006 - 4 CE 06.2465 - BayVBl. 2007, 439; VGH Kassel, B.v. 24.9.1991 - 11 TG 1481.91 - juris).
  • VGH Bayern, 30.07.2012 - 4 CE 12.1576

    Obdachlosenrecht; Unterbringung; Einstweilige Anordnung; Anordungsanspruch;

    Ein Anspruch eines Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten besteht nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (BayVGH vom 21.9.2006 - 4 CE 06.2465, BayVBl 2007, 439; vom 10.3.2005 - 4 CS 05.219 ).
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